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Tag: Anwalt

Abzocke im Internet – Ungewollte Abo-Verträge

8. Juni 2011   

Ein immer wiederkehrendes Ereignis nach dem Weg zum Postkasten. Man öffnet einen unerwarteten Brief, in dem man aufgefordert wird eine teilweise recht hohe Summe an eine bestimmte Firma zu überweisen. Nur woher stammt dieser Betrag? Viele Leute wissen nichts von ihrem angeblich abonnierten Vertrag im Internet! Und was mache ich jetzt?

Das Internet ist inzwischen eines der Hauptinformationsquellen der heutigen Zeit geworden. Menschen jedes Alters surfen im Netz um Sachen zu bestellen, Informationen zu finden oder eine Wegbeschreibung zu suchen. Dem Internet sind keine Grenzen mehr offen gehalten. Aber Vorsicht! Unwissend gerät man ich eine ärgerliche Abo-Falle.

Schnell wird man aufgefordert in entsprechenden Masken seine persönlichen Daten einzugeben, auch wenn es nur darum geht einen Newsletter zu erhalten um über die aktuellsten Angebote informiert zu werden. Dabei öffnet sich im Hintergrund ein unscheinbares Fenster, in dem der Benutzer darauf hingewiesen wird, dass durch die Angabe der Daten und das Bestätigen ein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen wird. Oft ist es aber auch nur ein winzig kleiner Sternchenhinweis auf das Seitenende oder ein kleiner Satz in der immens langen Allgemeinen Geschäftsbedingung, der auf das kostenpflichtige Angebot aufklärt. Dieses Abo läuft dann meistens über einen bestimmten Zeitraum, indem es unmöglich ist, dieses vorzeitig zu kündigen.

Man ist sich eigentlich keiner Schuld bewusst, bis dann der zur Zahlung auffordernde Brief oder die entsprechende Email kommt. Und was jetzt?

Manche Leute überweisen sicherlich ohne groß darüber nachzudenken diese entsprechende Rechnung, um den sonst entstehenden Unannehmlichkeiten aus dem Weg zu gehen.

Jedoch ist das definitiv nicht der richtige Weg, um den Betrügern ein Schlussstrich zu ziehen.

Die Strategie solcher Betreiber liegt darin, die Nutzer einzuschüchtern und zum freiwilligen Zahlen zu veranlassen. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte man den Anwalt einschalten und gegenüber den Betreibern die Anfechtung und hilfsweise den Widerruf erklären.

Laut Gericht gilt der Tatbestand als Betrug, wenn der Gesamteindruck der Seite dafür spricht, dass der Nutzer von einer unentgeltlichen Nutzung ausgehen dürfe. Dies ist dann der Fall, wenn auf den entsprechenden Seiten Inhalte angeboten werden, die im Internet üblicherweise kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Wenn kein deutlicher Hinweis auf die Zahlungspflicht erfolgt, darf der Nutzer von einem Gratisangebot ausgehen.