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Category Archives: Rechtsanwalt

Was ist das Arbeitsrecht?

4. Juli 2011   

Im Arbeitsrecht werden alle Verordnungen und Gesetze sowie sämtliche Bestimmungen für die Erwerbstätigkeit zusammengefasst. Hierbei unterscheidet es sich zwischen dem Individualarbeitsrecht, welches das Arbeitgeber – Arbeitnehmerrecht regelt, und dem Kollektivarbeitsrecht welches das Verhältnis zwischen Gewerkschaften und Betriebs – oder Personalräten einerseits und Arbeitgebern bzw Arbeitgeberverbänden andererseits beinhaltet. Außerdem umfasst das Arbeitsrecht unter Anderem Regelungen über Kündigung, Arbeitszeiten, Urlaubsansprüchen, Pflichten beider Seiten, Auszubildendenverordnung.

Beispiel Kündigung bei Krankheit
Entgegen der allgemeinen Ansicht ist eine Kündigung während Krankheit sehr wohl möglich, auch Kündigung mit Krankheit als Grund ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) klärt ganz eindeutig, wann und unter welchen Umständen eine Kündigung wirksam ist. Dazu zählen drei Punkte:
• Gründe in der Person
• betriebsbedingte Gründe
• Verhaltensgründe
Geht es um die Kündigung auf Grundlage eines Krankheitsfalles, so ist auch hier genau geregelt, wann die Kündigung zulässig ist. Dafür müssen insgesamt drei Voraussetzungen als Tatsache vorliegen, da sonst eine Kündigung im Krankheitsfall nicht zulässig ist. Diese drei Voraussetzungen sind:
- negative Gesundheitsprognose: Hier muss zum Zeitpunkt der Kündigung die Tatsache vorliegen, dass die Voraussicht weiterer Erkrankungen des Arbeitnehmers wie im bisherigen Umfang gerechtfertigt sind.
- Beeinträchtigung der betrieblichen oder wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers: Hier muss auf jeden Fall feststehen, dass die wahrscheinlich eintretenden Fehlzeiten vom Arbeitnehmer zur oben erwähnten Beeinträchtigung des Arbeitgebers führen. Hierzu zählen beispielsweise erhebliche Umsatzeinbrüche oder starke Belastung für den Arbeitgeber durch Lohnfortzahlungskosten.
Interessenabwägung: Eine Interessenabwägung muss vorgenommen werden. Nur wenn diese Zugunsten des Arbeitgebers ausgeht, gilt diese Voraussetzung als erfüllt. Das bedeutet, dass die Krankheitsursache, die Fehlzeiten vergleichbarer Arbeitnehmer sowie das Lebensalter des Arbeitnehmers die festgestellte Beeinträchtigung der Arbeitgeberinteressen absolut unzumutbar sind.
Nur bei Erfüllung all dieser Voraussetzungen ist die Kündigung wirksam. Die Aussprechung einer vorherigen Abmahnung ist nicht notwendig, da es sich hierbei nicht um eine verhaltensbedingte Kündigung handelt. Denn bei der krankheitsbedingten Kündigung kann dem Arbeitnehmer keine Verletzung des Arbeitsvertrages vorwerflich gemacht werden.

Fallkonstellationen
Es werden 4 Fallgruppen der Krankheiten, welche zur Kündigung führen, unterschieden:
• Häufige Kurzerkrankungen
• Dauernde Arbeitsunfähigkeit (keine Gesundung in Aussicht)
• Langfristige Krankheit (Gesundung zwar möglich, jedoch nicht auf absehbare Zeit)
• Leistungsminderung durch Krankheit (Arbeitsleistung nicht mehr ausreichend)
Diese Punkte gilt es ebenso zu überprüfen.

Abzocke im Internet – Ungewollte Abo-Verträge

8. Juni 2011   

Ein immer wiederkehrendes Ereignis nach dem Weg zum Postkasten. Man öffnet einen unerwarteten Brief, in dem man aufgefordert wird eine teilweise recht hohe Summe an eine bestimmte Firma zu überweisen. Nur woher stammt dieser Betrag? Viele Leute wissen nichts von ihrem angeblich abonnierten Vertrag im Internet! Und was mache ich jetzt?

Das Internet ist inzwischen eines der Hauptinformationsquellen der heutigen Zeit geworden. Menschen jedes Alters surfen im Netz um Sachen zu bestellen, Informationen zu finden oder eine Wegbeschreibung zu suchen. Dem Internet sind keine Grenzen mehr offen gehalten. Aber Vorsicht! Unwissend gerät man ich eine ärgerliche Abo-Falle.

Schnell wird man aufgefordert in entsprechenden Masken seine persönlichen Daten einzugeben, auch wenn es nur darum geht einen Newsletter zu erhalten um über die aktuellsten Angebote informiert zu werden. Dabei öffnet sich im Hintergrund ein unscheinbares Fenster, in dem der Benutzer darauf hingewiesen wird, dass durch die Angabe der Daten und das Bestätigen ein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen wird. Oft ist es aber auch nur ein winzig kleiner Sternchenhinweis auf das Seitenende oder ein kleiner Satz in der immens langen Allgemeinen Geschäftsbedingung, der auf das kostenpflichtige Angebot aufklärt. Dieses Abo läuft dann meistens über einen bestimmten Zeitraum, indem es unmöglich ist, dieses vorzeitig zu kündigen.

Man ist sich eigentlich keiner Schuld bewusst, bis dann der zur Zahlung auffordernde Brief oder die entsprechende Email kommt. Und was jetzt?

Manche Leute überweisen sicherlich ohne groß darüber nachzudenken diese entsprechende Rechnung, um den sonst entstehenden Unannehmlichkeiten aus dem Weg zu gehen.

Jedoch ist das definitiv nicht der richtige Weg, um den Betrügern ein Schlussstrich zu ziehen.

Die Strategie solcher Betreiber liegt darin, die Nutzer einzuschüchtern und zum freiwilligen Zahlen zu veranlassen. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte man den Anwalt einschalten und gegenüber den Betreibern die Anfechtung und hilfsweise den Widerruf erklären.

Laut Gericht gilt der Tatbestand als Betrug, wenn der Gesamteindruck der Seite dafür spricht, dass der Nutzer von einer unentgeltlichen Nutzung ausgehen dürfe. Dies ist dann der Fall, wenn auf den entsprechenden Seiten Inhalte angeboten werden, die im Internet üblicherweise kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Wenn kein deutlicher Hinweis auf die Zahlungspflicht erfolgt, darf der Nutzer von einem Gratisangebot ausgehen.